Teilnahmebedingungen für die Fotowalks

Die Fotowalks der Sehschule sind gemeinsame fotografische Unternehmungen. Im Mittelpunkt stehen das bewusste Sehen, das Fotografieren und der Austausch miteinander. Damit das für alle Beteiligten gut funktioniert, gelten folgende Regeln:

Inhaltsverzeichnis

  1. Anmeldung und Teilnahme
  2. Verhalten während des Fotowalks
  3. Fotografieren von Personen
  4. Eigene Aufnahmen und Veröffentlichung
  5. Fotoequipment und persönliche Gegenstände
  6. Wetter und Absage
  7. Verantwortung der Teilnehmer

1. Anmeldung und Teilnahme

Die Teilnahme am Fotowalk ist kostenlos und erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Die Teilnehmerzahl kann begrenzt sein.

Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung.

2. Verhalten während des Fotowalks

Alle Teilnehmer werden gebeten, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern sowie gegenüber Passanten und Anwohnern zu verhalten.

Öffentliche Wege und Plätze sind entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu nutzen. Privatgrundstücke dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden.

Den Anweisungen des Veranstalters ist zu folgen, sofern sie dem sicheren Ablauf des Fotowalks dienen.

3. Fotografieren von Personen

Beim Fotografieren von Personen sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten. Insbesondere dürfen Personen nicht ohne deren Einverständnis in einer Weise fotografiert oder Aufnahmen veröffentlicht werden, durch die ihre berechtigten Interessen verletzt werden.

4. Eigene Aufnahmen und Veröffentlichung

Jeder Teilnehmer ist für die von ihm angefertigten und veröffentlichten Aufnahmen selbst verantwortlich.

Die erforderlichen Rechte für eine Veröffentlichung, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder Hausrechte, sind vom jeweiligen Fotografen selbst zu beachten und gegebenenfalls einzuholen.

5. Fotoequipment und persönliche Gegenstände

Für die eigene Kameraausrüstung und persönliche Gegenstände ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, soweit dies nicht gesetzlich anders geregelt ist.

6. Wetter und Absage

Der Fotowalk kann bei ungeeigneten oder gefährlichen Wetterbedingungen kurzfristig abgesagt, verschoben oder angepasst werden.

Über eine Absage oder Änderung werden die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig informiert, soweit dies möglich ist.

7. Verantwortung der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die eigenen körperlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme einzuschätzen und sich während des Fotowalks umsichtig zu verhalten.

Der Veranstalter kann Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sie sich oder andere gefährden, wiederholt gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder den Ablauf des Fotowalks erheblich beeinträchtigen.